31.10.2022
Information über die rechtskonforme Einbindung von Webfonts
Aktuell erhalten einige Websitebetreiber Abmahnung gegen die Remote-Einbindung von Google Fonts und Adobe Fonts. Wir informieren dich, wie du die Webschriftarten auf deine Website rechtskonform verwenden können.
Bisher wurden individuelle Schriftarten in Webshops und Websites remote eingebunden. Das bedeutet, dass die Schriftarten direkt vom Server des Anbieters wie Google oder Adobe geladen werden. Nach einem Urteil des Landgerichts München ist es jedoch ab sofort nicht mehr erlaubt, Webfonts ohne die Zustimmung der Nutzer von den Servern externen Anbieter (Google/Adobe) zu laden.
Folgerichtig dürfte die Schrift also erst dann geladen werden, wenn Nutzer:innen der Weiterleitung von personenbezogenen Daten über den Cookie-Banner zugestimmt hat. Würde der Nutzer:innen jedoch ablehnen, müsste keine oder eine andere Schrift angezeigt werden, was die Nutzererfahrung mit der Website oder dem Webshop deutlich beeinträchtigen würde.
Empfehlung: Lokales Einbinden von Schriftarten
Für unsere Kund:innen empfehlen wir, die gewünschten Schriftarten herunterzuladen und lokal auf ihrem Server zu speichern. Somit werden die Schriftarten beim Besuch der Website direkt von deinem Server geladen, anstatt remote von den Google- oder Adobe-Servern geladen zu werden. Damit besteht für das Laden von Schriften keine Verbindung zu den Servern von Drittanbietern und es werden keine Daten ausgetauscht. Mit dieser Art der Einbindung bist du auf der sicheren Seite und von dem Urteil nicht betroffen.
Handlungsempfehlung: Falls Sie Google Fonts oder Adobe Fonts noch über den herkömmlichen Weg auf deiner Seite eingebunden haben (oder sich unsicher sind), kontaktiere uns direkt für eine persönliche Beratung.
Wieso wurde ich abgemahnt?
Aufgrund des Urteils vom Landgericht München I vom 20.01.2022 (AZ.: 3 O 17493/20) bei dem die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung (ohne Zustimmung) von Webschriftarten wie Google Fonts und Adobe Fonts festgestellt wurde, kursieren aktuell viele Abmahnungen von Privatpersonen und Abmahnkanzleien gegen Webseitenbetreiber die Google Fonts oder Adobe Fonts (Adobe Typekit Webfonts) als Schriftart auf ihren Seiten remote eingebunden haben.
Mit dem Urteil ist es nicht mehr möglich diese Webfonts ohne Zustimmung der Nutzer rechtskonform von den Servern externen Anbieter (Google/Adobe) zu laden. Daher wird die Remote-Einbindung von Webschriftarten von Drittanbietern ohne vorherige Zustimmung der Nutzer jetzt flächendeckend abgemahnt.
Weitere Informationen findest du hier.
Was sind Google Fonts und Adobe Fonts?
Google Fonts ist ein Verzeichnis mit über 1.400 von Google bereitgestellten Schriftarten. Diese Schriftarten sind frei verfügbar und können remote oder auch lokal auf dem eigenen Webserver verwendet werden. Bei Adobe Fonts werden die Schriftarten gegen eine Lizenzgebühr zur Verfügung gestellt und können dann ebenfalls remote oder lokal verwendet werden.
Kritisch wird es nur, wenn du Google Fonts oder Adobe Fonts remote nutzt und nicht auf deinem eigenen Server gespeichert hast. Hier werden die einzelnen Schriftarten dann nicht von deinem Server, sondern von den Servern von Google oder Adobe geladen. Dadurch werden automatisch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google und Adobe übermittelt.