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Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit

Die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit bringt wichtige Änderungen. Wir zeigen dir, was du als Online Shop Betreiber jetzt tun solltest.

Datum
25.11.2024
Lesedauer
Die neue EU-Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) bringt ab dem 13. Dezember 2024 wichtige Änderungen für alle, die Produkte verkaufen oder vertreiben. Sie betrifft dich direkt, wenn du einen Online-Shop betreibst, ganz egal, ob du Hersteller oder Händler bist. Hier zeigen wir dir, was das für dich bedeutet und wie du konkret vorgehst, um alles korrekt umzusetzen.

Was sich ändert – kurz und knapp:

  • Produkte dürfen nur noch verkauft werden, wenn sie sicher sind. Das klingt logisch, aber es gibt jetzt klare Kriterien, wie das überprüft werden muss – inklusive neuer Anforderungen wie Cybersicherheit.
  • Du bist verpflichtet, umfangreichere Informationen über Produkte, Hersteller und Sicherheitsdetails bereitzustellen – und zwar direkt in deinem Shop.
  • Vorfälle, die durch deine Produkte entstehen, müssen gemeldet und dokumentiert werden.

Was du jetzt konkret tun musst

1. Dein Produktangebot prüfen

Sind deine Produkte sicher?
Überprüfe, ob alle Produkte, die du verkaufst, sicher sind. Das bedeutet:
  • Sind sie frei von bekannten Risiken?
  • Funktionieren sie wie vorgesehen?
  • Sind sie auch in Kombination mit anderen Produkten sicher? (z. B. Zubehör oder Software)

Sind die notwendigen Informationen vorhanden?
Jedes Produkt muss:
  • eine Typen-, Modell-, Serien- oder Chargennummer haben,
  • den Namen und die Anschrift des Herstellers oder Importeurs klar sichtbar enthalten.
  • Falls das auf dem Produkt selbst nicht möglich ist, gehört das auf die Verpackung oder in die Begleitunterlagen.

 2. Produktseiten im Shop anpassen

Vollständige Produktangaben
Sorge dafür, dass auf jeder Produktseite die notwendigen Informationen sichtbar sind, einschließlich:
  • Name und Kontaktdaten des Herstellers.
  • Sicherheitswarnungen und Hinweise zur sicheren Nutzung.
  • Pflege- und Gebrauchsanweisungen (digital oder als Download).

Pflege der Informationen
Für die Pflege der Informationen kannst du unsere Standard-Funktionalitäten am Webshop-Artikel in Dynamics 365 Business Central Business Central nutzen. Um beispielsweise Herstellinformationen zu hinterlegen, könntest du Artikellangbeschreibungen (einzeln gepflegt oder verknüpft mit Webshop-Textbausteinen) oder auch Webshop-Merkmale verwenden.

3. Melde- und Rückrufprozesse einrichten

Was tun bei Sicherheitsproblemen?
Falls ein Produkt unsicher ist oder ein Unfall damit passiert, bist du verpflichtet, den Vorfall sofort über das EU-Safety-Gate zu melden.
  • Entwickle einen klaren internen Plan für Rückrufe.
  • Informiere dich, wie das Safety-Gate funktioniert, und sei darauf vorbereitet, die Behörden zu informieren.

4. Technische Dokumentation sicherstellen

Wenn du selbst Produkte herstellst, musst du für jedes Produkt eine technische Dokumentation und eine Risikoanalyse anlegen. Das gilt auch für dich als Händler, wenn du Produkte unter deiner Marke verkaufst.
Diese Dokumente müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Warum du handeln solltest

Ab dem 13. Dezember 2024 wird die Einhaltung der Verordnung gesetzlich verpflichtend. Wer die Regeln missachtet, riskiert hohe Bußgelder und einen Vertrauensverlust bei seinen Kunden. Jetzt zu handeln, bedeutet:

  • Sicherheit für dein Business, da du dich an die Vorschriften hältst.
  • Mehr Vertrauen deiner Kunden, weil du auf transparente Informationen setzt.
  • Bessere Marktchancen, weil du dich als seriöser Anbieter positionierst.

Unser Tipp für dich

Gehe die Anforderungen Schritt für Schritt durch. Falls du Unterstützung brauchst, helfen wir dir gerne bei der Umsetzung. Kontaktiere uns – wir stehen dir mit Rat und Tat zur Seite! 💻